4. Nordrhein-Westfälischer Baurechtstag im Rotonda Business Club Köln

Am 22. März 2019 findet in Köln der 4. Nordrhein-Westfälische Baurechtstag statt.

Schadenersatz, Entschädigung oder Vergütung beim gestörten Bauablauf?

  • Wann hat der Unternehmer Anspruch auf Bauzeitverlängerung?
  • Wie ist die Auswirkung auf die Bauzeit/Fristen zu ermitteln?
  • Hat das Recht zur Anpassung der Bauzeit noch Bestand?
  • Wie sind bauzeitabhängige Kosten bei Nachträgen zu behandeln?
  • Welche Ansprüche umfasst der Schadenersatzanspruch?
  • Wann können Allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn bei Verzögerungen geltend gemacht werden?
  • Was unterscheidet den Schadenersatz vom Anspruch auf Entschädigung?
  • Wie ist der baubetriebliche Nachweis zur Höhe des Anspruchs aus Störungen zu führen?
  • Wann haftet der Architekt bei Verzögerungen?
  • Welche Ansprüche hat der Architekt bei Verzögerungen?

 

Programm

09:30 Uhr Begrüßung Lorenz Kneer
Achim Meier
09:35 Uhr Der Anspruch auf Bauzeitverlängerung, § 6 Abs. 2 und Abs. 4 VOB/B

  • Formale Voraussetzungen
  • Behinderungstatbestände
  • Pflichten des AN während der Behinderung
Ulrich Zimmermann
10:00 Uhr Baubetriebliche Ermittlung des Anspruchs auf Bauzeitverlängerung

  • Modellbildung
  • Störungsmodifizierter Bauablauf
  • Nachträgliche Erstellung eines Soll-Bauablaufplans
Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
10:30 Uhr Anspruch auf Vergütung bei Eingriffen in die Bauzeit

  • Anordnungsrecht des AG
  • Indirekte Folgen bei Leistungsänderungen und zusätzlicher Leistungen des Bauherrn (Anordnungen)
  • Höhe der zeitlichen Folgen
Dr. Philipp Pröbsting
11:00 Uhr Pause
11:30 Uhr Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung

  • Anspruchsvoraussetzungen
  • Anspruchshöhe
  • Allgemeine Geschäftskosten und Baustellengemeinkosten als Schaden/Entschädigung
  • Unterschiede
Barbara Münch
12:00 Uhr Baubetriebliche Ermittlung und Nachweis der Höhe des Schadenersatz- und Entschädigungsanspruchs

  • Baubetriebliche Nachweisführung
  • Bedeutung der „Urkalkulation“
  • Erforderliche Dokumentation
Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering
12:30 Uhr Ansprüche des Architekten und gegen den Architekten (Haftung)bei Bauzeitverlängerung

  • Gesetzliche Ansprüche
  • Vertragliche Ansprüche
Prof. Frank Siegburg
13:00 Uhr Ausklang bei Imbiss und Getränken
ca. 14:00 Uhr Ende

 

Die Referenten

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
Rechtsanwalt, Hecker Werner Himmelreich Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Achim Meier
Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen, Immobilienökonom (ebs)

Barbara Münch
Rechtsanwältin, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Dr. Philipp Pröbsting
Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Prof. Frank Siegburg
Rechtsanwalt, Hecker Werner Himmelreich Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln, Honorarprofessor

Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering
KVL Bauconsult GmbH, Geschäftsführer, ö.b.u.v. Sachverständiger für die Fachgebiete “Bauprojektmanagement, Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau” IHK Offenbach

Ulrich Zimmermann
Rechtsanwalt, Hecker Werner Himmelreich Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Termin
Freitag, 22. März 2019 • 9.30 Uhr bis ca. 14.00 Uhr

Veranstaltungsort
Rotonda Business Club
Pantaleonswall 27, 50676 Köln

Tagungsbeitrag

180 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer pro Person
Im Tagungsbeitrag inbegriffen sind Getränke und ein kleiner Imbiss.

Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer NRW als
Fortbildungsveranstaltung anerkannt

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