4. Nordrhein-Westfälischer Baurechtstag

Am 22. März 2019 findet in Köln der 4. Nordrhein-Westfälische Baurechtstag statt.

Thema: Schadenersatz, Entschädigung oder Vergütung beim gestörten Bauablauf?

  • Wann hat der Unternehmer Anspruch auf Bauzeitverlängerung?
  • Wie ist die Auswirkung auf die Bauzeit/Fristen zu ermitteln?
  • Hat das Recht zur Anpassung der Bauzeit noch Bestand?
  • Wie sind bauzeitabhängige Kosten bei Nachträgen zu behandeln?
  • Welche Ansprüche umfasst der Schadenersatzanspruch?
  • Wann können Allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn bei Verzögerungen geltend gemacht werden?
  • Was unterscheidet den Schadenersatz vom Anspruch auf Entschädigung?
  • Wie ist der baubetriebliche Nachweis zur Höhe des Anspruchs aus Störungen zu führen?
  • Wann haftet der Architekt bei Verzögerungen?
  • Welche Ansprüche hat der Architekt bei Verzögerungen?